Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie werden durch die Auftragserteilung anerkannt. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis von Lexint GmbH auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Lexint GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Verbraucher im Sinne der AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss und Durchführung

  1. Grundsätzlich sind alle Auftragsangebote nur schriftlich per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg und nur an die von der Lexint GmbH bezeichnete Adresse (Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main) zu senden.
  2. Angaben über Fachgebiet, Ausführungswünsche, die Bezeichnung eines Ansprechpartners des Kunden sowie alle weiteren für eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Auftrags/Projekts erforderlichen Angaben müssen vom Kunden für den Auftrag bereitgestellt werden. Schätzungen über den Gesamtwert von Übersetzungen (und anderen Dienstleistungen) aufgrund von telefonischen Angaben eines potenziellen Auftraggebers bleiben unverbindlich. Wird vom Auftraggeber ein verbindliches Angebot gewünscht, so ist der komplette zu übersetzende Text zur Analyse und Angebotsabgabe einzureichen. Dabei gilt, dass der in Kostenvoranschlägen kalkulierte Preis nur als Zirkapreis gilt.
  3. Erst durch die Annahme des Auftrags, welche von der Lexint GmbH schriftlich per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg erklärt wird, kommt ein Vertrag zustande.
  4. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form bestätigt werden.
  5. Der Kunde hat sich verpflichtet, für die Bearbeitung erforderliche Texte/Dokumente in maschinenschriftlicher oder gedruckter Form zu übermitteln. Jede andere Form ist ausgeschlossen, es obliegt der Lexint GmbH, ob sie für den Einzelfall eine Ausnahme macht. Diese Ausnahmebestätigung gilt nur, wenn diese dem Kunden schriftlich mitgeteilt wird (siehe § 2 Ziffer 4).
  6. Der Kunde hat technischen Texten zweckdienliche Referenzunterlagen und/oder Abbildungen bzw. Pläne beizulegen, welche allen involvierten Projektteilnehmern erlauben, die technischen Texte zu verstehen.
  7. Der Kunde verpflichtet sich dazu, der Lexint GmbH mit Hilfe des benannten Ansprechpartners alle Informationen bereitzustellen, die es erlauben, die Bearbeitung des Auftrages ordnungsgemäß durchführen zu können.

§ 3 Nutzungsrechte

Der Kunde versichert mit seiner Auftragsfreigabe ausdrücklich, dass ihm alle Urheber und / oder andere Nutzungsrechte, die zur Bearbeitung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Ferner überträgt der Kunde mit Auftragserteilung alle für die Bearbeitung erforderlichen Rechte im notwendigen Umfang an die Lexint GmbH. Der Kunde stellt die ausführende Lexint GmbH von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich anfallender Rechtsverfolgungskosten frei.

§ 4 Lieferbedingungen

Die im Kostenvoranschlag und in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Lieferfristen sind nicht verbindlich. Im Falle von Schwierigkeiten beim Verständnis der übersandten Unterlagen verlängert sich die Lieferfrist um die für die Rücksprache mit dem Ansprechpartner und die für die Aufklärung der Schwierigkeiten benötigte Zeit. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versandt wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweilige Versendungsart beim Kunden termingerecht hätte eingehen müssen. Für Verspätungen, welche wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die von der Lexint GmbH nicht zu vertreten sind, entstehen, haftet die Lexint GmbH nicht (siehe § 9).

Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. In der Regel wird die Übersetzung als elektronische Datei per E-Mail geliefert. Nach Vereinbarung wird die Auslieferung der Übersetzung als Hard Copy per Fax oder per Kurier geliefert (die Kosten hierfür werden gesondert aufgeführt).

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. Die Berechnungseinheit für Übersetzungen ist der Wordcount (Anzahl der Wörter), maßgeblich hierbei ist der Umfang des Ausgangstextes (zu übersetzender Text). Die Kalkulation des Wordcounts erfolgt über ein entsprechendes Auswertungsprogramm (wie bspw. Word von MS Office und sog. OCR-Programme) aus dem Ausgangsdokument bzw. aus der Ausgangssprache. Die Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Dringlichkeit berechnet.

Weiteres zu der Berechnung des Preises:

Die Einstufung des Schwierigkeitsgrades eines Ausgangstextes liegt im Ermessen der Lexint GmbH. Beurteilt die Lexint GmbH den Ausgangstext als außerordentlich schwierig, da er spezifisches Fachwissen (z. B. in den Bereichen Technik, IT, Medizin) voraussetzt und zahlreiche Fachausdrücke beinhaltet, behält sich die Lexint GmbH vor, eine höhere Preisstufe zu berechnen.

Der Preis für zusätzliche Leistungen (wie z. B. Erarbeitung von Terminologie, grafische Gestaltung wie Bilder, Formeln, Tabellen, Erstellung einer Druckvorlage) ist gesondert nach Zeitaufwand zu vereinbaren. Gleiches gilt für zu übersetzende Änderungen eines Textes. Die Stundensätze sind ebenfalls Gegenstand der Preislisten.

  1. Es wird kein Skonto gewährt, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart worden ist.
  2. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Rechnung für die geleistete Tätigkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Unternehmer in Zahlungsverzug.
  3. Verbraucher verpflichten sich, den Rechnungsbetrag durch Vorkasse per Überweisung nach Eingang der Auftragsbestätigung durch die Lexint GmbH zu zahlen.
  4. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die Lexint GmbH das Recht vor, die Ausführung laufender Arbeiten zu unterbrechen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben die Vertragsprodukte bis zur vollständigen Bezahlung der Honorare Eigentum von der Lexint GmbH.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Lexint GmbH das Eigentum an den Vertragsprodukten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 7 Ausführung

  1. Die Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Die Lexint GmbH verpflichtet sich, den von dem Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in der vereinbarten Zielsprache wiederzugeben. Dabei werden Übersetzungsarbeiten von einem qualifizierten Übersetzer mit größter Sorgfalt und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorgenommen. Übersetzungen werden je nach intendierter Bedeutung des Zieltextes wörtlich oder mentalitätsgerecht vorgenommen. Die angefertigte Übersetzung wird von Mitarbeitern der Lexint GmbH nochmals auf Sprache und Vollständigkeit überprüft.
  2. Eine inhaltliche Prüfung des Ausgangs- bzw. Zieltextes erfolgt nicht.
  3. Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, werden Fachausdrücke, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Eine Berücksichtigung von durch den Auftraggeber gewünschter Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende Unterlagen in Form von Vorlagen und/oder Glossaren/Lexika rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die etwaige Verwendung spezifischer Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Für Fehler in Übersetzungen, die von dem Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen im Ausgangstext.
  1. Bei Unklarheiten im Ausgangstext, behält sich die Lexint GmbH vor mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Die Lexint GmbH hat jedoch wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.
  1. Die Lexint GmbH behält sich vor, sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie dies für zweckmäßig erachtet, freier Mitarbeiter zu bedienen. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von der Lexint GmbH eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung der Lexint GmbH erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und der Lexint GmbH. Die Lexint GmbH haftet für freie Mitarbeiter wie für angestellte Mitarbeiter. Alle freien Mitarbeiter der Lexint GmbH sind im Rahmen von schriftlichen Vertraulichkeitserklärungen zur Geheimhaltung verpflichtet.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die Lexint GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Spezielle Ausführungswünsche müssen bereits im Auftragsschreiben vom Kunden eindeutig bezeichnet und von der Lexint GmbH schriftlich bestätigt worden sein.
  2. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Kunde diese zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
  3. Im Falle einer Mangelanzeige hat der Kunde der Lexint GmbH eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer die Lexint GmbH die Möglichkeit hat, den benannten Mangel unentgeltlich zu beseitigen. Unterbleibt die Beseitigung, so kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

  1. Die Haftung der Firma Lexint GmbH auf Schadenersatz gegenüber dem Kunden, wird, gleich aus welchen Rechtsgründen, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Lexint GmbH nur begrenzt auf die Höhe des Auftragswerts.
  2. Die Vertragsprodukte sind für den alleinigen Gebrauch des Kunden bestimmt. Bei jeder Vervielfältigung für kommerzielle, Werbe- oder andere Zwecke trägt dieser allein die uneingeschränkte Haftung.
  3. Die Lexint GmbH haftet nicht für Datenübermittlungsstörungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches entstehen. Die Lexint GmbH haftet ferner nicht für die Übermittlung von Viren und durch sie verursachte Schäden, soweit die Lexint GmbH ihre Software und Dateien regelmäßig durch ein entsprechendes Anti – Viren Programm überprüfen lässt. Die Lexint GmbH haftet ebenfalls nicht für unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten des Kunden, die trotz entsprechender technischer Vorkehrungen nicht abgewehrt werden konnten.
  4. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen aufgrund höherer Gewalt (zum Beispiel Aufruhr, Streik, Naturkatastrophen, Ausfalls der Stromversorgung oder der Telekommunikationseinrichtungen, Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehlern, etwaiger anderer Leitungs- und Übertragungsstörungen oder plötzlicher Erkrankung des Übersetzers) kann keine Haftung übernommen werden. In diesen Fällen sowie bei sonstigen, von der Lexint GmbH nicht zu vertretenden Hindernisse ist die Lexint GmbH berechtigt, entweder von dem Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Ausübung des Rücktrittrechts einer Partei bereits durchgeführte Arbeiten sind in jedem Fall zu vergüten.
  5. Ebenfalls haftet die Lexint GmbH nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Die EDV der Lexint GmbH (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jeglicher anderen Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte verantwortlich. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
  6. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare Schäden sowie Folgeschäden.

§ 10 Stornierung

  1. Für die Geschäftsfelder Übersetzungen, Transkriptionen, Layoutarbeiten, Korrektorate bzw. Lektorate wird die schon ausgeführte Arbeit im Falle des Widerrufs eines Auftrags durch einen Unternehmer aus Gründen, die nicht durch die Lexint GmbH zu vertreten sind, mit 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
  2. Für die Geschäftsfelder (Telefon-) Dolmetschen und Vertonungen berechnet die Lexint GmbH im Falle des Widerrufs eines Auftrages durch einen Unternehmer aus Gründen, die nicht durch die Lexint GmbH zu vertreten sind, die folgenden Entschädigungen:

Stornierung bis fünf Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Auftragswertes

Stornierung bis drei Tage vor dem vereinbarten Termin: 75 % des Auftragswertes

Für Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Auftragswert in Rechnung gestellt.

  1. Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß §355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts Anderes bestimmt ist. Gemäß § 356 IV BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Beginnt der Unternehmer mit seiner Dienstleistung und widerruft der Verbraucher seine Erklärung, bevor der Unternehmer seine Dienstleistung vollständig erbracht hat, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (vgl. § 357 Abs. 8 BGB).

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Lexint GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Die Lexint GmbH wird vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
  2. Für die Geheimhaltungspflicht werden entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen mit den Vertragspartnern geschlossen.
  3. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und der Lexint GmbH gewährt diese aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, der Lexint GmbH diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme und Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.
  4. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes und unter den Voraussetzungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) erhoben werden.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die den Vertrag mit dem Kunden oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, der Geschäftssitz der Lexint GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  2. Für alle Geschäftsbeziehungen mit den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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